Feuerschutzvorhang mit
Zulassung für bahngebundene Förderanlagen?
nein! Zulassung nicht
ausreichend
Nach Aussage des Deutschen Instituts
für Bautechnik Berlin, sind Feuerschutzvorhänge keine Feuerschutzabschlüsse.
Information vom Deutschen
Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin
Da
Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen (FAA), in
Deutschland klassifiziert in T90 bzw. EI90, spezielle Feuerschutzabschlüsse
mit erhöhten Anforderungen sind, ist eine Eignung für die allgemeine
Anwendung somit auszuschließen.
Das Deutsche Institut für Bautechnik
Berlin (DIBt) hat Richtlinien für die Ausstellung von allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassungen für Feuerschutzvorhänge erarbeitet. Hier ein
Textbeitrag zu diesem Thema:
http://www.dibt.de/de/Data/Aktuelles_Ref_III_3_5.pdf
Bereits
im Jahr 2000 wurde von Herrn Dr. MINGYI WANG aus Sicht der
Versicherungswirtschaft, hier dem GVD bzw. VdS, Stellung bezogen.
http://www.gte-brandschutz.de/pdf/vorhang.pdf
Zusammenfassung vom DIBt-Text:
...
"Feuerschutzvorhänge erfüllen nicht die bauaufsichtlichen Anforderungen, die
an Feuerschutzabschlüsse gestellt
werden; es sind keine Feuerschutzabschlüsse, sie weichen von den
Anforderungen ab und können deshalb auch nicht wie Feuerschutzabschlüsse
klassifiziert werden. &Umuml;ber die Zulässigkeit ihrer Verwendung hat die
zuständige Bauaufsichtsbehörde zu entscheiden." ...
In
Stichpunkten:
-
Feuerschutzvorhänge
verhindern eine gewisse Zeit den Flammen- und
Brandgasdurchtritt.
-
Sie verhindern nicht den
Durchtritt von Wärme. Fördergut könnte nicht direkt vor oder
hinter dem FAA parken.
-
Eine Klassifizierung in
z.B. T90 oder EI90 ist nicht möglich.
-
Bei der
Dauerfunktionsbeständigkeit werden nur 10.000 Zyklen
verlangt - (FAA 200.000).
Achtung!
Um eine spätere baurechtliche und
versicherungstechnische Nichtanerkennung auszuschließen, was in der Regel
eine Verweigerung der Bauabnahme durch die Behörden zur Folge hat, sollte
vor dem Einsatz eines Feuerschutzvorhangs unbedingt die komplette allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung gelesen werden und eine Prüfung erfolgen, ob das
Produkt für den vorgesehenen Einsatzfall wirklich geeignet ist.
Bei geringsten Zweifeln, sollte
unbedingt im Vorfeld ein Sachverständiger des VdS Köln konsultiert werden.