Richtlinien
Im Rahmen der immer
intensiveren Nutzung von Gebäuden und der Verkettung von technologischen
Prozessen, tritt der automatische Transport von Produkten immer mehr in
den Vordergrund. Dabei steht die räumliche Begrenzung durch
Brandabschnittstrennungen von Gebäuden der ungehinderten Ausdehnung von
Transportwegen entgegen.
Ausgehend von der
Überlegung, dass alle vorbeugenden Maßnahmen gegen die Entstehung eines
Brandes, diesen nicht sicher verhindern können, ist die Brandausbreitung
möglichst einzuschränken.
Das Brandschutzkonzept
stützt sich in Deutschland im Wesentlichen auf das Abschottungsprinzip.
Dabei müssen abhängig von der Gebäudehöhe, der Größe der genutzten Fläche
und der Lage des Gebäudes die Bauteile wie Wände und Decken für eine
bestimmte Zeit in der Lage sein, die Ausbreitung eines Brandes auf
angrenzende Räume zu verhindern.
Die Ausführung von
Förderanlagenabschlüssen und Feststellanlagen für die Steuerung von
Förderanlagenabschlüssen ist für Deutschland zur Zeit in Stichpunkten so
geregelt:
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Förderanlagenabschluss
und Feststellanlage müssen baurechtliche Eignungsnachweise haben.
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Die Fertigung muss Eigen-
und Fremdüberwacht sein.
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Nach dem
betriebsfertigen Einbau ist das System einer Sachverständigenabnahme
durch den VdS zu unterziehen.
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Zum Erhalt der
Gültigkeit der Eignungsnachweise muss die monatliche Prüfung, sowie die
jährliche Wartung nachweislich durchgeführt werden.
Die Ausführungen zu diesem
Thema, das von den Bestimmungen her sicher sehr komplex und durch die
europäische Harmonisierung fast undurchschaubar ist, wurden unter dem
Gesichtspunkt der extremen Vereinfachung erstellt und sollen nur zur
allgemeinen Information dienen.
Für weitere -
weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.