Brandschutz für Förderanlagen

 

Gesellschaft für   
technische Entwicklung   
Brandschutz AG   

 

   






Richtlinien

Im Rahmen der immer intensiveren Nutzung von Gebäuden und der Verkettung von technologischen Prozessen, tritt der automatische Transport von Produkten immer mehr in den Vordergrund. Dabei steht die räumliche Begrenzung durch Brandabschnittstrennungen von Gebäuden der ungehinderten Ausdehnung von Transportwegen entgegen.

Ausgehend von der Überlegung, dass alle vorbeugenden Maßnahmen gegen die Entstehung eines Brandes, diesen nicht sicher verhindern können, ist die Brandausbreitung möglichst einzuschränken.

Das Brandschutzkonzept stützt sich in Deutschland im Wesentlichen auf das Abschottungsprinzip. Dabei müssen abhängig von der Gebäudehöhe, der Größe der genutzten Fläche und der Lage des Gebäudes die Bauteile wie Wände und Decken für eine bestimmte Zeit in der Lage sein, die Ausbreitung eines Brandes auf angrenzende Räume zu verhindern.

Die Ausführung von Förderanlagenabschlüssen und Feststellanlagen für die Steuerung von Förderanlagenabschlüssen ist für Deutschland zur Zeit in Stichpunkten so geregelt:

  • Förderanlagenabschluss und Feststellanlage müssen baurechtliche Eignungsnachweise haben.

  • Die Fertigung muss Eigen- und Fremdüberwacht sein.

  • Nach dem betriebsfertigen Einbau ist das System einer Sachverständigenabnahme durch den VdS zu unterziehen.

  • Zum Erhalt der Gültigkeit der Eignungsnachweise muss die monatliche Prüfung, sowie die jährliche Wartung nachweislich durchgeführt werden.

Die Ausführungen zu diesem Thema, das von den Bestimmungen her sicher sehr komplex und durch die europäische Harmonisierung fast undurchschaubar ist, wurden unter dem Gesichtspunkt der extremen Vereinfachung erstellt und sollen nur zur allgemeinen Information dienen.

Für weitere - weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

geändert: 01.10.2004