FAA allgemein
Förderanlagen
durchdringen innerhalb automatischer Materialfluss- und Lagersysteme
horizontale und vertikale Bauteile, die im Allgemeinen aus
feuerwiderstandsfähigen und rauchdichten Wänden und Decken bestehen. Die
dabei entstehenden Öffnungen müssen im Brand- oder Störfall durch Förderanlagenabschlüsse
(FAA) geschlossen werden.
Förderanlagenabschlüsse sind allgemein bauaufsichtlich
zugelassenen Feuerschutzabschlüsse, die Öffnungen in
feuerwiderstandsfähigen und raumabschließenden Bauteilen verschließen,
durch die bahngebundene Transportsysteme hindurchführen.
Förderanlagenabschlüsse sind für bestimmte Anwendungen
geeignet. Ein Unterscheidungskriterium ist z.B. die Art der Ausführung der
Fördertechnik im Schließbereich: