Brandschutz für Förderanlagen

 

Gesellschaft für   
technische Entwicklung   
Brandschutz AG   

 

 





FAA allgemein

Förderanlagen durchdringen innerhalb automatischer Materialfluss- und Lagersysteme horizontale und vertikale Bauteile, die im Allgemeinen aus feuerwiderstandsfähigen und rauchdichten Wänden und Decken bestehen. Die dabei entstehenden Öffnungen müssen im Brand- oder Störfall durch Förderanlagenabschlüsse (FAA) geschlossen werden.

Förderanlagenabschlüsse sind allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Feuerschutzabschlüsse, die Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen und raumabschließenden Bauteilen verschließen, durch die bahngebundene Transportsysteme hindurchführen.

Förderanlagenabschlüsse sind für bestimmte Anwendungen geeignet. Ein Unterscheidungskriterium ist z.B. die Art der Ausführung der Fördertechnik im Schließbereich:

   
im Schließbereich unterbrochen im Schließbereich nicht unterbrochen

 

geändert: 01.10.2004