Unterbleiben diese Prüfungen und wird das Prüfbuch
nicht geführt, gilt die "Brauchbarkeit" des Zulassungsgegenstandes (hier
FAA) als nicht länger ausreichend nachgewiesen.
Baurechtlich gesehen verliert in diesem Fall die
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Brandschutzeinrichtung ihre
Gültigkeit.
Zur Gewährleistung eines störungsfreien Förderbetriebes
bei gleichzeitiger Minimierung des Risikos im Schadensfall, empfehlen wir
den Abschluss eines Wartungsvertrages, in dessen Zuge die vorgeschriebene
jährliche Überwachungsprüfung von unserem fachlich qualifizierten
Wartungspersonal durchgeführt und in einem von den Behörden und
Versicherungen anerkannten Prüfbuch bestätigt wird.
Werden die entsprechend allgemeiner bauaufsichtlicher
Zulassung vorgeschriebenen Wartungsintervalle nicht eingehalten,
Wartungsarbeiten vernachlässigt oder unsachgemäß durchgeführt, entfällt
jeder Garantieanspruch.