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Häufig sind es Brandkatastrophen, wie auf dem Flughafen
Düsseldorf, die den vorbeugenden Brandschutz in das Bewusstsein der
Verantwortlichen rücken lassen. In Deutschland wird bei Industrieanlagen
auf Grund von Vorschriften, immer mehr jedoch auch aus Überzeugung von
Planern und Bauherren, viel Geld für den Brandschutz ausgegeben.
In vielen Fällen war es das dann. Unwissenheit und
kommerzielle Gründe lassen die Investitionen auf Grund mangelnder Wartung
völlig sinnlos werden. So ist der teuerste Feuerschutzabschluss
wirkungslos, wenn er im Brand- oder Störfall seiner Funktion nicht gerecht
werden kann.
Wir haben hier einen Bereich, und darüber muss sich der
verantwortliche Betreiber bewusst sein, der äußerst sensibel reagiert.
Nicht nur, dass die Steuerungstechnik der Brandschutzanlagen immer
komplexer werden, sie greifen direkt in die Steuerung des logistischen
Ablaufs ein. Das heißt der Ausfall einer Brandschutzeinrichtung von
Feuerschutzabschlüssen im Zuge bahngebundener Förderanlagen kann ein
komplettes Logistikzentrum lahm legen.
Wer sollte die Wartung durchführen?
Die Zeit wo ein Feuerschutzabschluss von einem
Schmelzlot gehalten wird, das bei Beflammung schmilzt und so den Abschluss
schließen lässt, sind vorbei.
Ist ein normaler Feuerschutzabschluss mit einer
einzelnen Feststellanlage und zugehörigen Brandmeldern leicht als
selbständiges System zu verstehen, so kann der Versuch,
Förderanlagenbrandschutz an einer Brandwand zwischen Hochregallager und
Kommissionierung mit möglicherweise 50 Öffnungen und zugehöriger
Fördertechnik zu warten und zu testen, zum Albtraum werden. Nicht nur die
mechanische Funktion der Förderanlagenabschlüsse ist zu garantieren,
ein
System von Feststellanlagen, Antriebssteuerungen, Freifahrsteuerungen muss
fehlerfrei koordiniert werden. Das alles unter dem Grundgedanken, dass das
gesamte Umfeld, wie Fördertechnik, Haustechnik und Leitstand im Brand-
oder Störfall nicht mehr in Funktion ist.
Folgendes sollte bei der Durchführung der Wartung
beachtet werden:
-
Die Wartung darf nur von eingewiesenen
produktkundigen Mitarbeitern durchgeführt werden.
-
Die besonderen Bestimmungen der allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassungen des Brandschutzproduktes sind unbedingt
einzuhalten.
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Zusätzliche Werksvorschriften des Herstellers sind zu
berücksichtigen.
-
Allgemein gültige Richtlinien und UVV
sind zu beachten.