| 1. |
Es ist grundsätzlich
eine Sichtprüfung der mechanischen Bauteile auf Beschädigung
durchzuführen. |
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| 2. |
Die, für die
Öffnungs- bzw. Positionsüberwachung, eingesetzten Bauteile sind einer
Sichtprüfung auf mechanische Unversehrtheit und richtige Justage (z.B.
Ausrichtung Lichtschranken) zu unterziehen. |
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| 3. |
Die Kontrollanzeigen
der Feststellanlage bzw. Steuerung sind auf Plausibilität zu prüfen. |
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| 4. |
Zum Abschluss ist
ein Schließvorgang an dem dafür vorgesehenen Betätigungselement
auszulösen. |
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Der Förderanlagenabschluss muss sich in gleichmäßigem Lauf sicher in die Schließstellung bewegen. |
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Die Kontrollanzeigen sind zu prüfen. |
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| 5. |
Der
Förderanlagenabschluss ist mit der dafür vorgesehenen Einrichtung zu
öffnen. |
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Die Bewegung muss leichtgängig möglich sein. |
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Der Förderanlagenabschluss muss sicher in die Endstellung gelangen. |
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Die Kontrollanzeigen sind zu prüfen. |
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| 6. |
Herstellen des
Grundbetriebszustandes (z.B. betätigte Wartungsschalter zurückstellen). |
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| 7. |
Dokumentieren der
durchgeführten Prüfung mit Datum und Unterschrift im Prüfbuch. |