Brandschutz für Förderanlagen

 

Gesellschaft für   
technische Entwicklung   
Brandschutz AG   

 

   

Wartung Förderanlagenabschlüsse (FAA)

Zum Nachweis der Brauchbarkeit des Zulassungsgegenstandes ist, entsprechend Punkt 4 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, jährlich eine Wartung durchzuführen. Die Ergebnisse der Prüfungen und Wartungen sind in das Prüfbuch einzutragen.

Kontrolle und Wartung der mechanischen Komponenten

  1. Reinigen.

  2. Mechanische Prüfung FAA, sowie der Schutzvorrichtungen, einschließlich Prüfung auf Wirksamkeit.

  3. Überprüfung von brandschutzrelevanten Teilen

  4. Fetten mit den vom Hersteller zugelassenen Fetten.

  5. Einstellung mechanischer und elektrischer Zusatzeinrichtungen.

  6. Überprüfung der Selbstschließfunktion des Förderanlagenabschlusses entsprechend Herstellervorgaben.

  7. Kontrolle der Ausgewogenheit des Schieberblattgewichtes.

Kontrolle und Wartung der elektrischen Systemkomponenten

  1. Überprüfung der elektrischen Bauteile am FAA auf Funktion und Beschädigung.

  2. Prüfung der Rauchmeldekreise auf Funktion bei Rauch, Unterbrechung und Kurzschluss (Letzteres nur bei Linienmeldern).

  3. Die Feststellanlagen und Steuerungen sind entsprechend den Herstellerangaben zu prüfen. Fehlerspeicher auslesen!

  4. Prüfung der Notstromversorgung (Start im Leerlauf).

  5. Die Funktionsprüfung des FAA erfolgt entsprechend der technischen Ausstattung.

  6. Überprüfung der Freifahrsteuerung und der Umfeldbedingungen für das Freifahren.

  7. Abschließende Funktionsprüfung mit Prüfung des Signalaustausches.

  8. Grundbetriebszustand herstellen. Wartungsnachweis ins Prüfbuch eintragen. Übergabe der Prüfprotokolle an den Betreiber.

geändert: 01.10.2004