Wartung Förderanlagenabschlüsse (FAA)
Zum Nachweis der
Brauchbarkeit des Zulassungsgegenstandes ist, entsprechend Punkt 4 der
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, jährlich eine Wartung
durchzuführen. Die Ergebnisse der Prüfungen und Wartungen sind in das
Prüfbuch einzutragen.
Kontrolle und
Wartung der mechanischen Komponenten
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Reinigen.
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Mechanische Prüfung
FAA, sowie der Schutzvorrichtungen, einschließlich Prüfung auf
Wirksamkeit.
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Überprüfung von
brandschutzrelevanten Teilen
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Fetten mit den vom
Hersteller zugelassenen Fetten.
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Einstellung
mechanischer und elektrischer Zusatzeinrichtungen.
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Überprüfung der
Selbstschließfunktion des Förderanlagenabschlusses entsprechend
Herstellervorgaben.
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Kontrolle der
Ausgewogenheit des Schieberblattgewichtes.
Kontrolle und Wartung
der elektrischen Systemkomponenten
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Überprüfung der
elektrischen Bauteile am FAA auf Funktion und Beschädigung.
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Prüfung der
Rauchmeldekreise auf Funktion bei Rauch, Unterbrechung und Kurzschluss
(Letzteres nur bei Linienmeldern).
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Die Feststellanlagen
und Steuerungen sind entsprechend den Herstellerangaben zu prüfen.
Fehlerspeicher auslesen!
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Prüfung der
Notstromversorgung (Start im Leerlauf).
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Die Funktionsprüfung
des FAA erfolgt entsprechend der technischen Ausstattung.
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Überprüfung der
Freifahrsteuerung und der Umfeldbedingungen für das Freifahren.
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Abschließende
Funktionsprüfung mit Prüfung des Signalaustausches.
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Grundbetriebszustand
herstellen. Wartungsnachweis ins Prüfbuch eintragen. Übergabe der
Prüfprotokolle an den Betreiber.