Bestimmungen

Der Zyklus zur Durchführung der Prüfungs- und Wartungsarbeiten ist in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen vom Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin eindeutig festgelegt.

 

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... Jeder Feuerschutzabschluss muss mindestens einmal monatlich vom Betreiber auf Betriebsbereitschaft überprüft werden.
Der Betreiber ist ferner verpflichtet, jährlich eine Prüfung auf störungsfreie Arbeitsweise des Feuerschutzabschlusses im Zusammenwirken mit der Förderanlage und der Feststellanlage sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.


Diese Prüfung und die Wartung sind nur von einem Fachmann oder einer hierfür ausgebildeten Person vorzunehmen. Ihre Ergebnisse sind in einem Prüfbuch zu vermerken. Der Hersteller des Feuerschutzabschlusses hat den Betreiber der Förderanlage schriftlich über diese Forderung zu unterrichten. ...


Quelle Zulassungen Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin

 

Unterbleiben diese Prüfungen und wird das Prüfbuch nicht geführt, gilt die "Brauchbarkeit" des Zulassungsgegenstandes (hier FAA) als nicht länger ausreichend nachgewiesen.

 

Baurechtlich gesehen verliert in diesem Fall die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Brandschutzeinrichtung ihre Gültigkeit.

 

Zur Gewährleistung eines störungsfreien Förderbetriebes bei gleichzeitiger Minimierung des Risikos im Schadensfall, empfehlen wir den Abschluss eines Wartungsvertrages, in dessen Zuge die vorgeschriebene jährliche Überwachungsprüfung von unserem fachlich qualifizierten Wartungspersonal durchgeführt und in einem von den Behörden und Versicherungen anerkannten Prüfbuch bestätigt wird.

 

Werden die entsprechend allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung vorgeschriebenen Wartungsintervalle nicht eingehalten, Wartungsarbeiten vernachlässigt oder unsachgemäß durchgeführt, entfällt jeder Garantieanspruch.

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