Prüfung (monatlich)

Zum Nachweis der Brauchbarkeit des Zulassungsgegenstandes ist, entsprechend Punkt 4 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, der Förderanlagenabschluss einmal monatlich vom Betreiber auf Betriebsbereitschaft zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist in das Prüfbuch einzutragen.

 

 

Umfang der Prüfung

 

  • Überprüfung der Schließfähigkeit des eingesetzten Förderanlagenabschlusses.
  • Kontrolle der Betriebsbereitschaft der eingesetzten Feststellanlage.
  • Kontrolle der für die Öffnungsüberwachung eingesetzten Bauteile.

 

Voraussetzungen für die Prüfung

 

  • Die Transportanlage ist eingeschaltet.
  • Es befindet sich kein Transportgut im Schließbereich.
  • Die Feststellanlage bzw. die Steuerung sind in Betrieb.

 

Durchführung der Prüfung

 

  1. Es ist grundsätzlich eine Sichtprüfung der mechanischen Bauteile auf Beschädigung durchzuführen.
  2. Die, für die Öffnungs- bzw. Positionsüberwachung, eingesetzten Bauteile sind einer Sichtprüfung auf mechanische Unversehrtheit und richtige Justage (z.B. Ausrichtung Lichtschranken) zu unterziehen.
  3. Die Kontrollanzeigen der Feststellanlage bzw. Steuerung sind auf Plausibilität zu prüfen.
  4. Zum Abschluss ist ein Schließvorgang an dem dafür vorgesehenen Betätigungselement auszulösen.
    • Der Förderanlagenabschluss muss sich in gleichmäßigem Lauf sicher in die Schließstellung bewegen.
    • Die Kontrollanzeigen sind zu prüfen.
  5. Der Förderanlagenabschluss ist mit der dafür vorgesehenen Einrichtung zu öffnen.
    • Die Bewegung muss leichtgängig möglich sein.
    • Der Förderanlagenabschluss muss sicher in die Endstellung gelangen.
    • Die Kontrollanzeigen sind zu prüfen.
  6. Herstellen des Grundbetriebszustandes (z.B. betätigte Wartungsschalter zurückstellen).
  7. Dokumentieren der durchgeführten Prüfung mit Datum und Unterschrift im Prüfbuch. 
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