Prüfung (monatlich)
Zum Nachweis der Brauchbarkeit des Zulassungsgegenstandes ist, entsprechend Punkt 4 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, der Förderanlagenabschluss einmal monatlich vom Betreiber auf Betriebsbereitschaft zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist in das Prüfbuch einzutragen.
Umfang der Prüfung
- Überprüfung der Schließfähigkeit des eingesetzten Förderanlagenabschlusses.
- Kontrolle der Betriebsbereitschaft der eingesetzten Feststellanlage.
- Kontrolle der für die Öffnungsüberwachung eingesetzten Bauteile.
Voraussetzungen für die Prüfung
- Die Transportanlage ist eingeschaltet.
- Es befindet sich kein Transportgut im Schließbereich.
- Die Feststellanlage bzw. die Steuerung sind in Betrieb.
Durchführung der Prüfung
- Es ist grundsätzlich eine Sichtprüfung der mechanischen Bauteile auf Beschädigung durchzuführen.
- Die, für die Öffnungs- bzw. Positionsüberwachung, eingesetzten Bauteile sind einer Sichtprüfung auf mechanische Unversehrtheit und richtige Justage (z.B. Ausrichtung Lichtschranken) zu unterziehen.
- Die Kontrollanzeigen der Feststellanlage bzw. Steuerung sind auf Plausibilität zu prüfen.
- Zum Abschluss ist ein Schließvorgang an dem dafür vorgesehenen Betätigungselement auszulösen.
- Der Förderanlagenabschluss muss sich in gleichmäßigem Lauf sicher in die Schließstellung bewegen.
- Die Kontrollanzeigen sind zu prüfen.
- Der Förderanlagenabschluss ist mit der dafür vorgesehenen Einrichtung zu öffnen.
- Die Bewegung muss leichtgängig möglich sein.
- Der Förderanlagenabschluss muss sicher in die Endstellung gelangen.
- Die Kontrollanzeigen sind zu prüfen.
- Herstellen des Grundbetriebszustandes (z.B. betätigte Wartungsschalter zurückstellen).
- Dokumentieren der durchgeführten Prüfung mit Datum und Unterschrift im Prüfbuch.