Wartung Förderanlagenabschlüsse (FAA)
Das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin beschreitet bei der Vorgehensweise in den Punkten bauaufsichtliche Abnahmeprüfung (VdS-Abnahme) und Vorschriften zur Prüfung und Wartung von Feuerschutzabschlüssen, einen konsequenten Weg. Punkt 4 der Zulassungen
..."Jeder Feuerschutzabschluss muss mindestens einmal monatlich vom Betreiber auf Betriebsbereitschaft überprüft werden.
Der Betreiber ist ferner verpflichtet, jährlich eine Prüfung auf störungsfreie Arbeitsweise des Feuerschutzabschlusses im Zusammenwirken mit der Förderanlage und der Feststellanlage sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Diese Prüfung und Wartung sind nur von einem Fachmann oder einer hierfür ausgebildeten Person vorzunehmen. Die Ergebnisse sind im Prüfbuch zu vermerken.
Der Hersteller des Feuerschutzabschlusses hat den Betreiber der Förderanlage schriftlich über diese Forderungen zu unterrichten."...
Der mit der Sachverständigenabnahme erbrachte Nachweis der störungsfreien Arbeitsweise aller Komponenten und der Fördertechnik, gilt nur zeitbegrenzt. Die Verlängerung ist an eine regelmäßige periodische Wiederholung bestimmter Teile der Abnahmeprüfung und an das Führen eines Prüfbuches, sowie der jährlichen Wartung gebunden.
Missachtet ein Betreiber einer Anlage diese Vorschrift, besteht eine der wichtigsten Genehmigungsvoraussetzungen nicht mehr. Sowohl in öffentlich-rechtlicher als auch in versicherungsrechtlicher Hinsicht gilt dann die betriebliche Anlage als nicht mehr genehmigt. Diese Besonderheit ist den meisten Beteiligten nicht bekannt.
Der Nachweis der störungsfreien Arbeitsweise eines FAA ist aber auch für die Betriebstechnik von großer Bedeutung. Der FAA ist hier wie jedes Maschinenteil der Förderanlage zu bewerten. Störanfälligkeit senkt die Verfügbarkeit der Förderanlage, wodurch die Wiederholung von Teilen der Abnahmeprüfung auch für den betriebstechnisch orientierten Betreiber einen hohen Stellenwert haben sollte.